Entschuldigungen sind schriftlich und begründet, wenn möglich vor der Übung, spätestens aber innert 48 Stunden nach versäumtem Aufgebot oder Rückkehr beim Feuerwehrkommando einzureichen.
(Art. 24 Feuerschutzreglement)
Entschuldigungen sind schriftlich und begründet, wenn möglich vor der Übung, spätestens aber innert 48 Stunden nach versäumtem Aufgebot oder Rückkehr beim Feuerwehrkommando einzureichen.
(Art. 24 Feuerschutzreglement)