Atemschutz

Entschuldigungen sind schriftlich und begründet, wenn möglich vor der Übung, spätestens aber innert 48 Stunden nach versäumtem Aufgebot oder Rückkehr beim Feuerwehrkommando einzureichen.

(Art. 27 Feuerschutzreglement)

2. Schritt: Abmeldung Atemschutz