Sichere Lagerung von Gasflaschen

Immer häufiger werden zum grillieren Gasgrills eingesetzt. Über den Winter werden die zum Betrieb notwendigen Flüssiggasflaschen oder der ganze Grill, manchmal noch mit angeschlossener Gasflasche, gerne im Keller gelagert. Dabei gehören Gasflaschen nicht in den Keller.

Flüssiggas
Für die Verwendung z.B. beim Gasgrill oder für Campingkocher sind heute zwei Arten von verflüssigtem Gas (oder auch Flüssiggas) üblich: Propangas und Butangas. Gasbehälter mit diesem Inhalt findet man immer wieder in Kellerräumen vor. Leckt ein solcher Gasbehälter im Keller, können wegen der besonderen Eigenschaften der Gase schlimme Unfälle entstehen.

Besondere Eigenschaften
Propan und Butan sind unsichtbare, riechbare (Knoblauchgeruch), leicht entzündliche, explosionsfähige Gase, die schwerer sind als Luft. Treten sie aus, sinken sie sehr schnell zu Boden und breiten sich dann wie Wasser aus. Da das Gas sehr träge ist dauert es lange, bis es sich mit Luft vermischt. Es könnte zu einer Ansammlung von Gas im Keller kommen, welche wiederum eine hohe Feuer- und Explosionsgefahr birgt, denn schon sehr geringe Mengen von ausgeströmtem Flüssiggas können ein hoch explosives Gas-/Luftgemisch bilden. Um das Gemisch zu zünden reicht ein kleiner Funke, z.B. beim Einschalten einer Kühltruhe. Ausserdem wirkt das Gas in hohen Konzentrationen narkotisierend bis erstickend.

Hoher Druck
In den handelsüblichen Gasflaschen herrscht immer ein Überdruck von ca. 10 bar, welcher bei Gebrauch durch einen Druckminderer heruntergeregelt werden muss um z. B. einen Gasgrill zu betreiben. Schon ein kleines Leck kann deshalb in kurzer Zeit grosse Mengen an Gas austreten lassen.

Lagerung
Der Gasbehälter ist immer im Freien zu lagern und gehört aus Sicherheitsgründen nicht ins Haus. Die Lagerung sollte jedoch an einem trockenen, gut belüfteten Ort erfolgen. Gasbehälter mit verflüssigtem Gas, auch im entleerten Zustand, sollten auf ebenem Boden sicher stehend gelagert werden. Die Ventile sind dicht zu schliessen und die Flaschenkappen sind aufzuschrauben. Volle Gasbehälter sind vor gefahrbringender Erwärmung oder starkem Frost zu schützen. Gasflaschen dürfen nicht geworfen oder gestürzt werden.

Ein Feuerlöscher und ein Telefon mit Angabe von Notfall Rufnummern (Feuerwehr Tel. 118, Sanität Tel. 144) müssen leicht erreichbar sein.